Tipps für den Immobilienverkauf

Foto: Thorben Wengert / pixelio.de

Immobilien-Verkauf geplant? So machen Sie es richtig, verrät Vivian Hermel.

Der Verkauf einer Immobilie bedeutet einen immensen Arbeitsaufwand. So manch Eigentümer stellt sich dieser komplexen Aufgabe im Alleingang und muss darüber hinaus diverse Dinge beachten. Damit Sie nicht ungewollt in die eine oder andere Falle tappen, hier drei wertvolle Tipps für Sie:

Das A und O für Ihren Erfolg: der reelle Marktwert

Vivian Hermel Inhaberin Living in Berlin e.K. / Kauffrau der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft
Vivian Hermel
Inhaberin Living in Berlin e.K. / Kauffrau
der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft

Eine falsche Einschätzung des Marktwertes kann den Verkauf enorm erschweren, wenn nicht sogar verhindern. Zu hoch gestapelt und dann den Kaufpreis gesenkt? Das mindert auch den Eindruck Ihrer Immobilie, schnell wird sie als „Ladenhüter“ abgestempelt. Und setzen Sie einen zu niedrigen Wert an, muss etwas mit Ihrer Immobilie nicht stimmen – so zumindest denken die Interessenten.

So punktet Ihre Immobilie beim Verkauf: das aussagekräftige Exposé

Die Qualität des Exposés beeinflusst die Vorstellung Ihrer potentiellen Käufer von dem Objekt. Eine laienhafte Präsentation hält von dem Besichtigungswunsch ab oder führt zu Enttäuschungen vor Ort. In beiden Fällen geht die Verkaufschance gegen Null. Ein Profi-Fotograf z. B. sorgt mit korrekter Belichtung und stimmigen Perspektiven dafür, Ihre Immobilie brillant in Szene zu setzen. So erhalten Sie authentische und ansprechende Bilder. Zusammen mit klaren und frischen Texten gewinnen Sie ein starkes Zugpferd.

Ihr Hausverkauf mit Netz und doppeltem Boden

In dem gesamten Verkaufsprocedere kann leicht die Übersicht verloren gehen. Beim Abschluss des Kaufvertrages wird deshalb oft die verbindliche Absicherung der Bezahlung vergessen. Wenn es hart auf hart kommt, hat die Bank des Käufers diesem keine Genehmigung zur Finanzierung erteilt und Sie stehen mit leeren Händen da.

„Kein Immobilienverkauf ohne Finanzierungszusage“, so lautet das ungeschriebene Gesetz. Handeln Sie danach, vermeiden Sie den erheblichen Rückschlag durch Zahlungsunfähigkeit des Käufers bereits im Vorfeld.

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